Einer der Anträge, welche wir auf dem 98. Landestag der Jungen Union Hessen stellen werden, beschäftigt sich mit dem Sparer-Pauschbetrag auf Kapitalerträge, welcher zurzeit immer nur jährlich nutzbar ist. D.h. es ist nicht immer möglich, Gewinne, die über mehrere Jahre erzielt wurden (meist Kursgewinne), so zu versteuern, dass auch die Sparer-Pauschbeträge, die vor dem Jahr, in welchem die Wertpapiere verkaufen wurden, genutzt werden können. Durch die im Antrag geforderte Reform dieser Regelung wäre es Sparern auch möglich, beim Verkauf über mehrere Jahre gehaltener Wertpapiere, alle in den Jahren anfallenden Sparepauschbeträge zu nutzen. Von dieser Reform würden vor allen
Dingen kleine, langfristig orientierte Sparer profitieren.

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